1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Hall of Game („Halle“) in Aachen. Mit Betreten der Halle erkennen Sie die Hausordnung an.
2. Zutritt
- Es gibt kein Mindestalter für den Zutritt.
- Personen, die sich aggressiv, belästigend oder alkohol-/drogenbedingt auffällig verhalten, kann der Zutritt verweigert werden.
- Der Betreiber behält sich das Hausrecht vor. Gäste können jederzeit ohne Angabe von Gründen des Hauses verwiesen werden.
3. Spielerkarte / Game Pass
- Die Spielerkarte dient als Guthabenkarte für Spiele und den Erwerb von Getränken.
- Guthaben kann nicht übertragen oder ausgezahlt werden.
- Bei Verlust der Karte erfolgt kein Ersatz.
- Erspielte Punkte können nur gegen Waren eingetauscht werden. Die Zeit der Ausgabe von Preisen erfolgt nach Ermessen des Betreibers, jedoch in angemessener Frist.
4. Verhalten in der Halle
- Respektvolles Verhalten gegenüber Personal und anderen Gästen ist verpflichtend.
- Gewalt, Vandalismus, Diebstahl oder Störungen werden geahndet und können zum Hausverweis führen.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Bei nachweislicher Sachbeschädigung haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, ein Hausverbot zu erteilen.
- Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
5. Sicherheit
- Rettungswege, Notausgänge und Brandschutzvorrichtungen sind freizuhalten.
- Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
- Das Betreten von technischen Anlagen oder Hinterräumen ist verboten.
6. Gesundheit & Hygiene
- Haustiere sind nicht erlaubt, ausgenommen Therapeutische Begleittiere.
- Rauchen ist innerhalb der Geschäftsräume ausdrücklich nicht gestattet. Hierunter fallen auch Verdampfer (Vapes) und Tabakerhitzer.
- Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
7. Videoüberwachung / Datenschutz
- In der Halle findet eine Videoüberwachung statt, die DSGVO-konform betrieben wird.
Datenschutzbeauftragter:
Hubertus Strehlke
hubertus.strehlke@hallofgame.fun - Die Aufnahmen dienen der Sicherheit von Gästen und Personal sowie der Prävention von Straftaten.
- Es werden keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht.
8. Haftung
- Der Betreiber haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
- Für persönliche Gegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen.
9. Änderungen der Hausordnung
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Hausordnung jederzeit zu ändern.
- Änderungen werden in der Halle bekannt gegeben und gelten ab Veröffentlichung.
10. Inkrafttreten
- Diese Hausordnung tritt mit Veröffentlichung in der Halle in Kraft.