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AGB B2B

Stand: 26. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Hall of Game GmbH, Röthgener Straße 34, 52249 Eschweiler, mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie vergleichbaren institutionellen Auftraggebern.

(2) Sie gelten insbesondere für Veranstaltungen, Gruppen- und Firmenbuchungen, Gutscheine, GamePass-/Spielerkarten, Credits, TimePilot, sonstige Spielleistungen und Onlinebestellungen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Hall of Game GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Ihre Geltung bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Hall of Game GmbH mindestens in Textform.

(4) Individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Hall of Game GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme einer Zahlung oder tatsächlichen Leistungsbeginn durch die Hall of Game GmbH zustande.

(3) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, Aufträge bei sachlichem Grund, insbesondere bei Kapazitätsmangel, Sicherheitsbedenken, Zahlungsrisiko, Missbrauchsverdacht oder fehlender technischer Möglichkeit, abzulehnen.

(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung der Hall of Game GmbH. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten.

§ 3 Preise, Zahlung und Verzug

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, vollständige Vorauszahlung oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Es stehen ausschließlich die von der Hall of Game GmbH im jeweiligen Einzelfall angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsmethode besteht nicht.

(4) Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort und ohne Abzug fällig.

(5) Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung sowie die gesetzliche Verzugspauschale. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.

(6) Die Hall of Game GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen auszusetzen und noch nicht verbrauchte Gutscheine oder Berechtigungen bis zur Zahlung zu sperren.

(7) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 4 Leistungsumfang und Geräte

(1) Geschuldet wird ausschließlich der ausdrücklich vereinbarte Leistungsumfang.

(2) Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Spielgerät, einen bestimmten Gerätetyp, eine bestimmte Anzahl von Geräten, einen bestimmten Standort oder die ununterbrochene Verfügbarkeit eines Gerätes.

(3) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, Geräte aus technischen, betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder wirtschaftlichen Gründen zu sperren, auszutauschen, umzusetzen oder außer Betrieb zu nehmen.

(4) Einzelne Geräteausfälle, Belegungen und übliche Wartezeiten berechtigen nicht zu Minderung, Erstattung oder sonstiger Kompensation, soweit der Vertragszweck insgesamt noch erreicht werden kann.

(5) Abbildungen, Gerätelisten oder allgemeine Werbeangaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

§ 5 Karten-, Kunden- und Buchungssystem

(1) Die Hall of Game GmbH verwaltet Karten, Credits, Tickets, Freispiele, TimePilot-Berechtigungen, Gutscheine und damit zusammenhängende Vorgänge in elektronischen Karten-, Kunden- und Buchungssystemen.

(2) Für den Bestand entsprechender Berechtigungen sind grundsätzlich die im System gespeicherten Buchungsvorgänge maßgeblich, soweit nicht ein technischer Fehler oder eine unrichtige Buchung nachgewiesen wird.

(3) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, technisch fehlerhafte, doppelte, manipulierte oder unberechtigte Buchungen zu prüfen und zu berichtigen.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Hall of Game GmbH.

§ 6 Credits und Gutscheine

(1) Credits sind ausschließlich interne Nutzungsberechtigungen und weder Geld noch elektronisches Geld. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

(2) Entgeltlich erworbene Credits und Gutscheine unterliegen keiner zusätzlichen automatischen Verfallsfrist der Hall of Game GmbH.

(3) Ansprüche hieraus unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach Eintritt der Verjährung kann die Hall of Game GmbH die Einrede der Verjährung erheben.

(4) Die bloße technische Anzeige eines Guthabens nach Eintritt der Verjährung stellt für sich allein keinen Verzicht der Hall of Game GmbH auf die Einrede der Verjährung dar.

(5) Eine Auszahlung oder Rückumwandlung von Credits oder Gutscheinen in Bargeld ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

(6) Missbräuchlich, manipulativ, aufgrund technischer Fehler oder ohne Rechtsgrund entstandene Guthaben dürfen berichtigt oder gelöscht werden.

(7) Ein gewerblicher Weiterverkauf oder eine Nutzung von Credits, Gutscheinen oder Spielberechtigungen zur Durchführung eigener entgeltlicher Angebote bedarf der vorherigen Zustimmung der Hall of Game GmbH.

§ 7 TimePilot

(1) Ein TimePilot gilt ausschließlich für eine Person und für die jeweils freigeschalteten Geräte.

(2) Der aktive TimePilot darf weder geteilt noch gleichzeitig, abwechselnd oder gemeinsam von mehreren Personen verwendet werden und ist nach Aktivierung nicht übertragbar.

(3) Die Aktivierung erfolgt bei einem Kauf vor Ort mit der Buchung auf die Spielerkarte oder bei einem zuvor erworbenen Gutschein mit dessen Einlösung und Buchung auf die Spielerkarte vor Ort.

(4) Der Online-Erwerb eines noch nicht eingelösten Gutscheins stellt noch keine Aktivierung dar.

(5) Die Laufzeiten betragen exakt:

  • 1 Stunde: 60 Minutes
  • 2 Stunden: 120 Minuten
  • 1 Tag: 1.440 Minuten
  • 1 Woche: 10.080 Minuten

ab dem im System gespeicherten Aktivierungszeitpunkt.

(6) Die Laufzeit läuft ununterbrochen weiter und pausiert weder bei Nichtnutzung noch beim Verlassen der Spielstätte noch außerhalb der Öffnungszeiten.

(7) Nicht genutzte Zeit wird weder erstattet noch in Credits, Geld, Gutscheine oder sonstige Leistungen umgewandelt.

(8) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät besteht auch mit TimePilot nicht.

§ 8 Tickets und Prämien

(1) Tickets bzw. Punkte sind eine interne Bonusleistung ohne Geldwert und grundsätzlich nicht Bestandteil der entgeltlichen Hauptleistung.

(2) Soweit keine ausdrückliche individuelle Zusage vorliegt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ticketmenge, einen bestimmten Ticketwert, einen bestimmten Umrechnungsschlüssel, eine bestimmte Prämie oder die dauerhafte Fortführung des Ticketsystems.

(3) Eine Auszahlung oder Umwandlung in Bargeld, Credits, Freispiele oder TimePilot ist ausgeschlossen.

(4) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, Prämiensortiment und Umrechnungsschlüssel für zukünftige Einlösungen zu ändern.

(5) Die Verfügbarkeit einer bestimmten Ware wird nicht garantiert.

(6) Technisch fehlerhafte, manipulierte oder unberechtigt erlangte Tickets dürfen berichtigt oder gelöscht werden.

§ 9 Veranstaltungen und Teilnehmer

(1) Umfang, Termin, Teilnehmerzahl und Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, Gäste, Teilnehmer, Beauftragten und sonstigen ihm zurechenbaren Personen die Hausordnung, Sicherheitsregeln und Anweisungen der Hall of Game GmbH beachten.

(3) Der Kunde hat besondere organisatorische, sicherheitsbezogene oder sonstige Anforderungen rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen.

(4) Ein einseitiges Stornierungs-, Rücktritts- oder Umbuchungsrecht des Kunden besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingendes Gesetzesrecht eingreift.

(5) Nimmt die Hall of Game GmbH eine gewünschte Vertragsaufhebung freiwillig an, bleiben ihre gesetzlichen Vergütungs- und Schadensersatzansprüche unberührt.

(6) Kulanz begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle.

(7) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitsproblemen, erheblichen technischen Störungen oder sonstiger Unzumutbarkeit zu verschieben oder abzusagen. Für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden geleistete Zahlungen erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 14.

§ 10 Kein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht

(1) Unternehmern und institutionellen Auftraggebern wird kein vertragliches Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Umtauschrecht, Stornierungsrecht oder sonstiges freiwilliges Rücktrittsrecht eingeräumt.

(2) Bestellungen und Buchungen sind nach Vertragsschluss verbindlich.

(3) Rücknahmen, Umbuchungen, Stornierungen oder Erstattungen erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder zwingenden Gesetzesrechts.

§ 11 Hausordnung, Verhalten und Verantwortlichkeit

(1) Die Hausordnung sowie Sicherheits- und Betriebsanweisungen der Hall of Game GmbH sind einzuhalten.

(2) Manipulationen, zweckwidrige Nutzungen sowie Eingriffe in Geräte, Strom-, Netzwerk-, IT-, Karten-, Kassen-, Zahlungs- oder sonstige technische Systeme sind untersagt.

(3) Mitgebrachte Speisen, Getränke, Dekorationen, Aufbauten und technische Einrichtungen bedürfen der Zustimmung der Hall of Game GmbH, soweit sie nicht allgemein zugelassen sind.

(4) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für ihm zurechenbare Schäden, die durch seine Mitarbeiter, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Teilnehmer verursacht werden.

(5) Soweit Dritte wegen eines vom Kunden schuldhaft zu vertretenden Umstands Ansprüche gegen die Hall of Game GmbH geltend machen, stellt der Kunde die Hall of Game GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang hiervon frei.

§ 12 Hausrecht und Ausschluss

(1) Die Hall of Game GmbH übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen bei Sicherheitsrisiken, Pflichtverletzungen, Störungen, Manipulation, Missbrauch oder sonstigem wichtigem Grund auszuschließen und Hausverbote auszusprechen.

(2) Bereits verbrauchte bzw. vollständig erbrachte Leistungen werden infolge eines späteren Ausschlusses nicht erstattet.

(3) Bei entgeltlich erworbenen, noch nicht verbrauchten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften; Schadensersatz-, Zahlungs- und Aufrechnungsansprüche der Hall of Game GmbH bleiben unberührt.

(4) Unentgeltliche Bonus-, Aktions- und Kulanzleistungen können bei einem vom Kunden schuldhaft verursachten Ausschluss ersatzlos entfallen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Medien, Marken und gewerbliche Nutzung

(1) Gewerbliche, werbliche, journalistische, Streaming-, Foto- und Videoaufnahmen innerhalb der Spielstätte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hall of Game GmbH.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für erforderliche Einwilligungen seiner Teilnehmer und sonstiger Dritter.

(3) Marken, Logos, Namen, Bilder oder sonstige Kennzeichen der Hall of Game GmbH dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht zu Werbe-, Sponsoring- oder sonstigen gewerblichen Zwecken verwendet werden.

§ 14 Haftung

(1) Die Hall of Game GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in zwingenden gesetzlichen Haftungsfällen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Hall of Game GmbH auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hall of Game GmbH insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder ausgebliebene Geschäftsmöglichkeiten, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Einzelne Gerätestörungen, Wartezeiten und unwesentliche technische Einschränkungen begründen keinen Schadensersatzanspruch, solange der Vertragszweck insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Hall of Game GmbH.

§ 15 Mängel und Mitwirkung

(1) Der Kunde hat erkennbare Abweichungen oder Störungen unverzüglich mitzuteilen und der Hall of Game GmbH Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(2) Soweit Warenlieferungen Bestandteil des Vertrags sind und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gilt § 377 HGB.

(3) Unterlässt der Kunde schuldhaft eine zumutbare rechtzeitige Mitteilung und hätte hierdurch ein Schaden verhindert oder vermindert werden können, gelten die gesetzlichen Folgen.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten zur Kunden-, Karten-, Bestell- und Zahlungsdatenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Hall of Game GmbH.

§ 17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Aachen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Aachen. Die Hall of Game GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.