Terms and Conditions

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hall of Game GmbH, Röthgener Straße 34, 52249 Eschweiler, und Verbrauchern über Leistungen der Hall of Game GmbH am Standort Peterstrasse 48, 52062 Aachen, über den Onlineshop sowie über sonstige Vertriebswege.
(2) Sie gelten insbesondere für den Erwerb und die Nutzung von Spielerkarten/GamePass-Karten, Credits, Freispielen, Gutscheinen, TimePilot-Berechtigungen, Tickets bzw. Bonuspunkten sowie für Geburtstage, Gruppenveranstaltungen, Events und sonstige Freizeitangebote.
(3) Ergänzend gelten die jeweils wirksam einbezogene Hausordnung, Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Preisangaben sowie bei Veranstaltungen die jeweilige Buchungsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(4) Maßgeblich ist grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen wirken nicht ohne Weiteres auf bereits abgeschlossene Verträge zurück.

§ 2 Vertragsgegenstand und Angebote
(1) Die Hall of Game GmbH betreibt eine Freizeit- und Unterhaltungseinrichtung mit Arcade-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsspielen.
(2) Spielleistungen können insbesondere mittels Credits, Freispielen oder zeitbezogenen Nutzungsberechtigungen („TimePilot“) in Anspruch genommen werden.
(3) Darstellungen von Produkten, Preisen, Geräten und Leistungen auf der Website, im Onlineshop, auf Preistafeln oder Werbemitteln stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot der Hall of Game GmbH dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(4) Abbildungen, Gerätelisten und sonstige Darstellungen stellen keine Garantie für den dauerhaften Bestand oder die jederzeitige Verfügbarkeit bestimmter Geräte oder Leistungen dar.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Vor Ort kommt ein Vertrag durch Annahme der Bestellung bzw. Zahlung und Gewährung der jeweiligen Leistung zustande.
(2) Im Onlineshop gibt der Kunde mit Betätigung der als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Eine automatisch versandte Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
(4) Die Annahme kann insbesondere durch ausdrückliche Bestätigung, Annahme der Zahlung oder Bereitstellung bzw. Übersendung der erworbenen Leistung erfolgen.
(5) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, eine Bestellung bei sachlichem Grund, insbesondere bei Missbrauchs-, Betrugs- oder Manipulationsverdacht, Zahlungsproblemen oder objektiv fehlender Leistungsmöglichkeit, abzulehnen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Zahlungsmittel
(1) Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es stehen die jeweils vor Ort oder im Bestellvorgang tatsächlich angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsmethode besteht nicht.(3) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden aus sachlichem Grund allgemein oder im Einzelfall nicht anzubieten.
(4) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig. Gutscheine, Credits und TimePilot-Berechtigungen können von einer erfolgreichen Zahlungsbestätigung abhängig gemacht werden.
(5) Wird eine Zahlung nachträglich wirksam zurückgebucht, storniert oder nicht ausgeführt, ist die Hall of Game GmbH berechtigt, noch nicht verbrauchte hierauf beruhende Leistungen bis zur Klärung zu sperren. Gesetzliche Rückabwicklungsrechte bleiben unberührt.

§ 5 Geräte, Spielmöglichkeiten und Verfügbarkeit
(1) Der Erwerb von Credits, eines TimePilots, einer Eintritts- oder sonstigen Spielberechtigung begründet keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Spielgerätes, eines bestimmten Gerätetyps, einer bestimmten Anzahl von Geräten oder eines bestimmten Gerätes zu einem bestimmten Zeitpunkt.
(2) Geräte können insbesondere aufgrund von Belegung, Wartung, Defekt, Reparatur, Sicherheitsprüfung, Umbau, Austausch, technischer Störung oder betrieblicher Entscheidung zeitweise oder dauerhaft nicht verfügbar sein.
(3) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, Geräte zu sperren, auszutauschen, zu versetzen, hinzuzufügen oder außer Betrieb zu nehmen.
(4) Einzelne Geräteausfälle, Belegungen oder übliche Wartezeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, Verlängerung, Ersatzcredits oder sonstige Kompensation, solange die geschuldete Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(5) Die für die Nutzung eines Gerätes erforderliche Anzahl an Credits richtet sich nach der jeweils vor Spielbeginn ausgewiesenen Preisgestaltung. Der Besitz von Credits begründet keinen Anspruch darauf, dass die Creditpreise einzelner Geräte dauerhaft unverändert bleiben.
(6) Zwingende gesetzliche Rechte bei einer wesentlichen Nichterbringung der vereinbarten Leistung bleiben unberührt.

§ 6 Spielerkarten, Kundenkonto und elektronisches Buchungssystem
(1) Die Hall of Game GmbH verwaltet Spielerkarten, Credits, Tickets, Freispiele, TimePilot-Berechtigungen, Gutscheine und hiermit zusammenhängende Buchungsvorgänge in elektronischen Karten-, Kunden- und Buchungssystemen.
(2) Spielerkarten können je nach angebotener Funktion anonym oder einem Kundenkonto zugeordnet geführt werden.
(3) Für Bestand und Nutzung von Credits, Tickets, Freispielen, TimePilot-Zeiten und vergleichbaren Berechtigungen sind grundsätzlich die im elektronischen System gespeicherten Buchungsvorgänge maßgeblich, soweit nicht ein technischer Fehler oder eine unrichtige Buchung nachgewiesen wird.
(4) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, doppelte, technisch fehlerhafte, manipulierte oder sonst offensichtlich unberechtigte Buchungen zu prüfen und zu berichtigen.
(5) Eine Registrierung oder Kundenzuordnung begründet keine weitergehenden Rechte an internen Bonus-, Ticket- oder sonstigen freiwilligen Systemen.
(6) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich ausschließlich aus der Datenschutzerklärung der Hall of Game GmbH.

§ 7 Credits
(1) Credits sind interne Nutzungseinheiten für die jeweils hierfür freigegebenen Leistungen der Hall of Game GmbH. Sie stellen weder Bargeld noch elektronisches Geld dar und werden nicht verzinst.
(2) Entgeltlich erworbene Credits werden grundsätzlich nicht automatisch aufgrund bloßen Zeitablaufs gelöscht oder für verfallen erklärt.
(3) Ansprüche aus entgeltlich erworbenen Credits unterliegen jedoch den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach Eintritt der Verjährung ist die Hall of Game GmbH berechtigt, die gesetzlich zulässige Einrede der Verjährung zu erheben.
(4) Die bloße technische Anzeige eines älteren Guthabens im Karten- oder Kundensystem begründet nach Eintritt der Verjährung für sich allein keinen Verzicht der Hall of Game GmbH auf die Einrede der Verjährung.
(5) Eine Auszahlung oder Rückumwandlung von Credits in Bargeld ist ausgeschlossen, soweit kein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.
(6) Unentgeltlich gewährte Bonuscredits, Freispiele, Aktions- oder Kulanzguthaben können mit einer besonderen Gültigkeitsdauer oder besonderen Bedingungen versehen werden. Diese werden bei Gewährung bekannt gegeben.
(7) Aufgrund technischer Fehler, Manipulationen, Fehlbuchungen oder sonst offensichtlich unberechtigt entstandene Credits können berichtigt oder gelöscht werden.

§ 8 Gutscheine
(1) Gutscheine der Hall of Game GmbH berechtigen zur Inanspruchnahme der jeweils ausgewiesenen Leistung am Standort Aachen.
(2) Credits-Gutscheine sind als Einzweck-Gutscheine für die bei Ausgabe feststehenden Leistungen der Hall of Game GmbH ausgestaltet.
(3) Gutscheine unterliegen keiner von der Hall of Game GmbH zusätzlich festgelegten automatischen Verfallsfrist. Für Ansprüche aus Gutscheinen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
(4) Nach Eintritt der gesetzlichen Verjährung ist die Hall of Game GmbH berechtigt, die Einrede der Verjährung zu erheben.
(5) Noch nicht eingelöste Geschenkgutscheine dürfen grundsätzlich verschenkt oder weitergegeben werden, soweit beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes bestimmt wurde.(6) Gutscheincodes sind wie Wertnachweise aufzubewahren und vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Für eine vom Kunden zu vertretende Weitergabe, Veröffentlichung oder unbefugte Verwendung haftet die Hall of Game GmbH nicht.
(7) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 9 TimePilot
(1) Der TimePilot ist eine zeitlich begrenzte Spielberechtigung für genau eine Person und für die jeweils hierfür freigeschalteten Geräte.
(2) Der TimePilot ist nach Aktivierung nicht teilbar, nicht gemeinsam nutzbar und nicht zwischen mehreren Personen übertragbar. Insbesondere ist eine abwechselnde Nutzung desselben aktiven TimePilots durch mehrere Personen nicht gestattet.
(3) Die Aktivierung erfolgt:
beim Kauf eines TimePilots vor Ort mit Buchung auf die Spielerkarte unmittelbar mit der Buchung; oder
– bei einem zuvor erworbenen TimePilot-Gutschein mit dessen Einlösung und Buchung auf die Spielerkarte vor Ort.
(4) Der bloße Online-Kauf eines noch nicht eingelösten TimePilot-Gutscheins aktiviert den TimePilot nicht.
(5) Die Laufzeiten betragen exakt:
– 1 Stunde = 60 Minuten
– 2 Stunden = 120 Minuten
– 1 Tag = 1.440 Minuten
– 1 Woche = 10.080 Minuten
jeweils gerechnet ab dem gespeicherten Aktivierungszeitpunkt.(6) Die Laufzeit läuft nach Aktivierung ununterbrochen kalendarisch weiter. Sie pausiert insbesondere nicht durch Verlassen der Spielstätte, Nichtnutzung, Schlafenszeiten oder Zeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
(7) Es besteht auch während eines TimePilots kein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät oder dessen sofortige Verfügbarkeit.
(8) Geräte oder Leistungen, die nicht für TimePilot freigeschaltet sind, können zusätzliche Credits oder eine gesonderte Zahlung erfordern.
(9) Nicht genutzte TimePilot-Zeit wird grundsätzlich weder in Geld noch in Credits, Gutscheine oder andere Leistungen umgewandelt. Eine Unterbrechung, Teilung oder Verlängerung erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder soweit dies gesetzlich zwingend erforderlich ist.

§ 10 Tickets, Punkte und Prämien
(1) Tickets bzw. Punkte sind ein internes Bonus- und Prämiensystem der Hall of Game GmbH. Sie besitzen keinen Geldwert und sind weder Bargeld noch elektronisches Geld.
(2) Tickets werden nicht entgeltlich erworben. Soweit nicht im konkreten Einzelfall ausdrücklich eine bestimmte Leistung verbindlich zugesagt wurde, besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tickets, einen bestimmten Ticketwert, einen dauerhaft unveränderten Umrechnungsschlüssel oder eine bestimmte Ticketgutschrift.(3) Tickets können weder in Bargeld noch in Credits, Freispiele oder TimePilot-Zeit umgetauscht werden.
(4) Die Teilnahme am Ticketsystem begründet insbesondere keinen Anspruch auf einen bestimmten Warengewinn, eine bestimmte Marke, Ausführung, Farbe, einen bestimmten Gegenwert oder eine jederzeitige sofortige Einlösung.
(5) Die Ausgabe von Prämien erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des jeweils bestehenden Prämiensystems und vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit.
(6) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, das Prämiensortiment und die für zukünftige Einlösungen geltenden Umrechnungsschlüssel zu ändern.
(7) Aufgrund von technischen Fehlern, Manipulationen, Fehlbuchungen oder sonst offensichtlich unberechtigt entstandene Tickets dürfen jederzeit berichtigt oder gelöscht werden.
(8) Zwingende gesetzliche Rechte und bereits ausdrücklich angenommene konkrete Einlösungsvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 11 Veranstaltungen, Geburtstage und Gruppen
(1) Inhalt, Termin, Teilnehmerzahl, Preis und Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann eine verbindlich gebuchte Veranstaltung bis sieben Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
(3) Bei späterer Stornierung können 50 % des vereinbarten Gesamtpreises und bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung der vollständige vereinbarte Preis verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hall of Game GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Die Hall of Game GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Sicherheitsproblemen, erheblicher technischer Störungen oder sonstiger unzumutbarer Betriebsbeeinträchtigungen, abzusagen oder zu verlegen.
(5) Für von der Hall of Game GmbH endgültig nicht erbrachte Leistungen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 16.

§ 12 Widerruf, Rücknahme und Umtausch
(1) Bei unmittelbar vor Ort geschlossenen Verträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Eine darüber hinausgehende freiwillige Rücknahme, ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Erstattung ordnungsgemäß erworbener oder bereits erbrachter Leistungen wird grundsätzlich nicht gewährt.
(3) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nur im jeweils gesetzlich vorgesehenen Umfang zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(4) Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist, insbesondere bei entsprechend terminierten Geburtstagen, Gruppen- oder sonstigen Veranstaltungen, besteht im gesetzlich vorgesehenen Umfang kein Widerrufsrecht.
(5) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen uneingeschränkt bestehen. Die Hall of Game GmbH stellt die gesetzlich erforderlichen Widerrufsmöglichkeiten bereit.
(6) Kulanz in einem Einzelfall begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.

§ 13 Nutzung der Spielstätte und Verhalten
(1) Einrichtungen und Spielgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Bedienhinweise, Sicherheitsregeln, Hausordnung und Anweisungen der Hall of Game GmbH bzw. ihrer Mitarbeiter genutzt werden.
(2) Kinder unter sieben Jahren dürfen die Spielstätte nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen. Ab sieben Jahren ist ein Besuch grundsätzlich auch ohne Begleitung möglich. Gerätebezogene Alters-, Größen- oder Sicherheitsvorgaben bleiben unberührt.
(3) Das Besteigen, Öffnen, Manipulieren, Verstellen, Beschädigen oder zweckwidrige Nutzen von Geräten ist untersagt.
(4) Eingriffe oder Veränderungen an Strom-, Netzwerk-, IT-, Kassen-, Karten-, Zahlungs- oder sonstigen technischen Systemen sind untersagt.
(5) Mitgebrachte Speisen, Getränke, Dekorationen oder technische Geräte dürfen nur nach Maßgabe der Hausordnung oder einer individuellen Vereinbarung verwendet werden.
(6) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden.

§ 14 Hausrecht, Ausschluss und Hausverbot
(1) Die Hall of Game GmbH übt in ihren Geschäftsräumen das Hausrecht aus.
(2) Die Hall of Game GmbH ist insbesondere berechtigt, Personen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Anweisungen, bei Gefährdung von Personen oder Sachen, Manipulation, Betrugsversuchen, aggressivem oder erheblich störendem Verhalten oder sonstigem wichtigem Grund von der weiteren Nutzung auszuschließen und ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen.
(3) Bereits ordnungsgemäß verbrauchte Credits, TimePilot-Zeiten oder sonst vollständig erbrachte Leistungen werden infolge eines späteren Hausverbots nicht rückwirkend erstattet.(4) Bei entgeltlich erworbenen, noch nicht verbrauchten Leistungen gelten im Falle einer dauerhaften Beendigung der Nutzungsmöglichkeit die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Unentgeltlich gewährte Bonuscredits, Freispiele, Aktions- oder Kulanzguthaben können bei einem vom Kunden schuldhaft verursachten berechtigten Ausschluss oder Hausverbot ersatzlos entfallen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Schadensersatz-, Zahlungs- und Aufrechnungsrechte der Hall of Game GmbH bleiben unberührt.

§ 15 Foto-, Video- und sonstige Medien
(1) Bei Foto-, Video- und sonstigen Aufnahmen sind die Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte anderer Personen zu beachten.
(2) Gewerbliche, werbliche, journalistische oder umfangreiche Aufnahmen innerhalb der Spielstätte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hall of Game GmbH.
(3) Die Hall of Game GmbH kann bei rechtswidrigen oder entgegen einer erteilten Zustimmung angefertigten Aufnahmen im gesetzlich zulässigen Umfang deren Beendigung, Nichtveröffentlichung oder Löschung verlangen.

§ 16 Haftung
(1) Die Hall of Game GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Hall of Game GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Hall of Game GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für einzelne Gerätestörungen, übliche Wartezeiten oder vorübergehende Einschränkungen besteht kein Schadensersatzanspruch, soweit hierdurch der Vertragszweck insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(5) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Sachen haftet die Hall of Game GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zur Kunden- und Kartenverwaltung, zu Bestellungen, Zahlungsabwicklung und eingesetzten Dienstleistern, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Hall of Game GmbH.

§ 18 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.